Bauamt. Richtlinien für Bauten und Anlagen ausserhalb Bauzone
Die raumplanungsrechtlichen Rahmenbedingungen des Bundes für Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzonen haben sich in den letzten Jahren kontinuierlich verändert. Das Bundesrecht wurde präzisiert und veränderten Rahmenbedingungen angepasst. Daraus hat sich nun Handlungsbedarf bei den Richtlinien ergeben, die die Umsetzung und Auslegung der Bundesvorgaben auf Stufe Kanton beschreiben. Die bisherige Praxis wird dabei beibehalten, sofern diese nach wie vor dem Bundesrecht entspricht und dort angepasst, wo sich dies aus dem geänderten Gesetzestext ergibt.
Nähere Informationen entnehmen Sie den untenstehenden Richtlinien.
Informationen
- Datum
- 9. Juni 2015
Dokumente
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Richtlinien für Bauten und Anlagen ausserhalb Bauzone (PDF, 11.03 MB) | Download | 0 | Richtlinien für Bauten und Anlagen ausserhalb Bauzone |
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Bauamt | 041 624 52 82 | bauamt@buochs.ch |