AHV-Zweigstelle. Prämienverbilligung
Das Formular ist mit den persönlichen Daten zu ergänzen und mit den aktuellen Versicherungspolicen bis spätestens am 30. April (Verwirkungstermin) bei der Ausgleichskasse Nidwalden einzureichen.
Nähere Informationen zur Prämienverbilligung vermittelt die kantonale Ausgleichskasse.
Ausgleichskasse Nidwalden
Stansstaderstrasse 88
Postfach
6371 Stans
Das Prämienverbilligungsformular ist unter folgenden Link aufgeschaltet: Formular Prämienverbilligung
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Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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AHV-Zweigstelle | 041 624 52 52 | einwohneramt@buochs.ch |