Damit die für das Bauvorhaben nötigen Bewilligungen erteilt werden können, ist beim Bauamt der Standortgemeinde ein Baugesuch einzureichen. Alle Baugesuche, die in irgendeiner Weise kantonale Bewilligungen und / oder Stellungnahmen benötigen, werden durch die Kantonale Baukoordination koordiniert. Das Gemeindebauamt sorgt dafür, dass das Baugesuch zur Bearbeitung an die Baukoordinationsstelle weitergeleitet wird.

Baubewilligungsbehörde für alle Baugesuche ist der Gemeinderat.

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