Einwohneramt. Adressänderung innerhalb der Gemeinde / Umzug (eUmzug)

Schweizer Staatsangehörige
Sie können Ihren Umzug bequem von zuhause und zu jeder Tageszeit via eUmzugCH melden. Die Meldung hat innert 14 Tagen, ab effektiven Umzugsdatum in Buochs, zu erfolgen. Eine zusätzliche Vorsprache bzw. Mitteilung am Schalter oder per Telefon ist bei Nutzung von eUmzugCH nicht notwendig.

Falls Sie eUmzugCH nicht nutzen können oder möchten, können Sie den Umzug innerhalb von Buochs persönlich am Schalter, telefonisch oder per E-Mail dem Einwohneramt Buochs mitteilen. Für die korrekte Wohnungszuweisung im Einwohnersystem benötigen wir folgende Angaben:
- Neue Adresse in Buochs
- Umzugsdatum
- Stockwerk inkl. Lage auf dem Stockwerk (rechts, links, Mitte etc.)
- Anzahl Zimmer
- Mitbewohner*innen / Untermieter*innen

Die Adressänderung innerhalb von Buochs ist kostenlos.

Ausländische Staatsangehörige
Bitte melden Sie sich direkt beim Amt für Migration Nidwalden, Kreuzstrasse 2, 6370 Stans, 041 618 44 90/91 / migration@nw.ch

Allgemeine Hinweise:
Feuer- und Elementarversicherung für Gebäude und Mobiliar sind im Kanton Nidwalden obligatorisch. Zuständig ist die Nidwaldner Sachversicherung, Riedenmatt 1, 6370 Stans, 041 618 50 50.

Wehrdienstpflichtige / Zivilschutzpflichtige haben sich zudem innert 14 Tagen beim Amt für Militär und Zivilschutz Nidwalden, Kantonsstrasse 5, 6370 Stans-Oberdorf, 058 467 56 13, unter Vorlage des Dienstbüchleins, umzumelden.

Hundehalter / Hunderhalterin 
Das Amt für Justiz, Hundekontrolle Nidwalden, Kreuzstrasse 2, 6371 Stans, 041 618 44 81 / justizamt@nw.ch führt das Hundeverzeichnis der im Kanton Nidwalden registrierten Hunde. Dies geschieht in Zusammenarbeit mit der externen Hundedatenbank AMICUS. Weiter ist das Amt zuständig für das Veranlagen und den Bezug der Hundesteuer.

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