Fischereipatent
Die Kantone reglementieren die Fischerei auf ihrem Gebiet und legen die Bedingungen für das Erlangen des Fischereipatents sowie der Bewilligung für die Berufsfischerei fest. Je nach Ort an dem gefischt wird (Seen oder fliessende Gewässer), sind die Bedingungen anders. Das Fischereipatent ist aber in jedem Fall obligatorisch.
Informationen zur Fischerei finden Sie auf der Seite des Kanton
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Amt für Justiz NW | 041 618 44 81 | justizamt@nw.ch |