Heimatausweis für Wochenaufenthalt
Der Heimatausweis, auch Interimsausweis genannt, gilt als Ausweispapier für Aufenthalter*innen (z. B. Studien-, Wochen- oder Heimaufenthalt). Dieser wird am Aufenthaltsort hinterlegt.
Der Heimatausweis ist ein Ausweispapier, das in den nachfolgend erwähnten Fällen bei der Einwohnerkontrolle des Wochenaufenthaltsortes zu hinterlegen ist:
- Personen, die sich während der Woche anderorts beruflich aufhalten und an den Wochenenden an den Wohnsitz zurückkehren (Wochenaufenthalter).
- Personen, die sich saisonbedingt beruflich andernorts aufhalten und nach Beendigung der Saison an den Wohnsitz zurückkehren.
- Studierende und Personen mit längerem Anstalts- oder Sanatoriumsaufenthalt, Ausweispapier am Anstaltsort, sofern die Aufenthaltsgemeinde dies verlangt.
Der Heimatausweis wird von der Einwohnerkontrolle des Wohnsitzes ausgestellt und ist befristet. Nach Ablauf der Gültigkeit oder bei Rückkehr an die Wohnsitzgemeinde ist dies der Einwohnerkontrolle sofort zu melden.
Für die Ausstellung des Heimatausweises benötigen wir von Ihnen die Aufenthaltsadresse sowie die Aufenthaltsdauer. Ein Wochenaufenthalt kann in der Regel nicht begründet werden, wenn sich die Absicht des dauernden Verbleibens und Ihr Lebensmittelpunkt in der Aufenthaltsgemeinde befindet.
Beachten Sie, dass die Abstimmungsunterlagen und Steuererklärung weiterhin an die Wohnsitzadresse in Buochs zugestellt werden.
Preis
Zugehörige Objekte
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Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohneramt | 041 624 52 52 | einwohneramt@buochs.ch |